Vereinfachung des Einreichungsprozederes
Anfang 2012 hat sich die task force des DMMA OnlineStar bei einem Kick-Off-Meeting zusammengefunden und Optimierungen für den Wettbewerb erarbeitet. Im besonderen Fokus stand die Überarbeitung der Kategorien, sowie die Abrüstung und Vereinfachung der Teilnahme.
Ergebnis. Die Einreichungskategorien wurden an die kontinuierliche Entwicklung der Branche angepasst. Des Weiteren wurde die Voraussetzung bezüglich Screencasts vereinfacht: Eine Bereitstellung kann erfolgen, ist aber keine grundsätzliche Voraussetzung für die Teilnahme am DMMA OnlineStar.
Um die Chancen für alle Einreicher zu nivellieren, ist der Link zum Screencast (der im Einreichungsbereich eingetragen werden kann) bei der ersten Online-Jurierung nicht sichtbar und kann somit nicht zur Bewertung herangezogen werden. Der Fokus der Bewertung ist weiterhin die Idee und die Umsetzung der Arbeit.
Die Einsendevoraussetzungen:
- Die Beiträge müssen im Rahmen digitaler Internet-Kommunikation mit werblicher Ausrichtung entstanden sein.
- Alle Einreichungen müssen im Rahmen eines Kundenauftrags oder in irgendeiner Form der Eigenwerbung realisiert worden sein.
- Das Einverständnis der Auftraggeber beziehungsweise des Kunden zur Teilnahme. Die Verantwortung hierfür trägt der Einreicher. Die Veranstalter des DMMA OnlineStar sind nicht verpflichtet, dies nachzuprüfen.
- Alle angegebenen Inhalte müssen zur eingereichten Arbeit/Kampagne gehören. Mehrere Kampagnen müssen einzeln angemeldet werden.
- Keine doppelten Einreichungen. Wenn eine Einreichung von mehreren Agenturen erstellt worden ist, so kann keine getrennte, beziehungsweise doppelte Einreichung erfolgen. Eine gemeinsame Einreichung mit Nennung der Partneragentur(en) ist erwünscht und kann im Anmeldeformular angegeben werden.
- Integrierte Kampagnen müssen den Juroren in ihren einzelnen Bestandteilen online zur Sichtung bereitgestellt werden. Die konzeptionellen Zusammenhänge und der Ablauf der Anwendung muss vollständig dargestellt werden. Eine Beschreibung reicht in diesem Fall nicht aus. Die Dokumentation durch Screenshots oder einen Screencast ist möglich. Die klassischen Elemente der integrierten Kampagne müssen digital aufbereitet werden – physische Einreichungen sind nicht zulässig.
- Der DMMA OnlineStar behält sich vor, ohne Rücksprache mit dem Einreicher eine Kategorienänderung der jeweiligen Kampagne vorzunehmen. Integrierte digitale Kampagnen können auch in ihren digitalen Bestandteilen in den einzelnen Kategorien eingereicht werden.
- Der Einreicher erklärt sich mit der Teilnahme am Wettbewerb damit einverstanden, dass die eingereichten Arbeiten durch den Veranstalter und im Rahmen der Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung (Shortlist und Gewinner) in gedruckter, elektronischer oder sonstiger Form veröffentlicht werden dürfen. Der Einreicher erklärt sich einverstanden, dass gegebenenfalls alle auf der Shortlist nominierten Arbeiten per Screencast publiziert werden. Der Einreicher räumt dem Veranstalter hierzu die erforderlichen Nutzungsrechte ein.
- Im Falle einer DMMA OnlineStar-Auszeichnung mit audiovisuellen Bestandteilen verpflichtet sich der Einreicher, jegliche aus der Veröffentlichung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung entstehenden GEMA-Gebühren zu tragen oder GEMA-freie Musik zu verwenden.
- Der Einreicher erklärt sich bereit, in jedem Fall einen Repräsentanten zur Preisverleihung zu entsenden.
- Der Einreicher muss gewährleisten, dass sich die Jurymitglieder die Einreichungen online ansehen können, um sie zu bewerten.
- Die Fachjury bewertet nur vollständig ausgefüllte Einreichungen. Die Entscheidung der Jury ist bindend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Einsendeschluss und wird Ihnen postalisch an die von Ihnen genannte Rechnungsadresse versendet.
- Der Einreicher muss die Kampagnen auf dem eigenen Webserver bereitstellen und die entsprechende URL und gegebenenfalls die benötigten Zugangsdaten (Benutzername, Passwörter) als auch zur Sichtung benötigte Plugins im Bewerbungsformular eintragen. Eine Bereitstellung von außergewöhnlichem technischen Zubehör trägt der Einreicher.
- Die eingereichten Arbeiten müssen unter der angegebene URL (Pflichtfeld) abrufbar sein und in ihrer geschalteten Umgebung (speziell bei Banner-Kampagnen) dargestellt werden. Die veröffentlichte Kampagne ist mit Screenshots (Dateiformat: .jpg, 1024×768 px, mindestens 3 Screenshots) zu belegen.
- Die via Internet bereitgestellten Einreichungen müssen durchgängig zwischen dem 29.05.2012 und 28.10.2012 online zur Verfügung stehen. Jeder Einreicher trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Einreichung/en vollständig und rechtzeitig online eingetragen ist/sind.
- Der Einreicher erkennt mit seiner Zustimmung (durch die Aktivierung der Option Box im Rahmen des Upload und durch das Speichern der eingereichten Arbeit) die Teilnahmebedingungen an und bestätigt gleichzeitig die Richtigkeit seiner Angaben. Die Veranstalter tragen keine Haftung für fehlerhafte beziehungsweise nicht lauffähige Einreichungen.
- Der Einreicher erklärt sich bereit, im Falle einer Gold-Prämierung einen maximal 30-sekündigen Screencast der nominierten Arbeit (Datenformate siehe Einreichungsformular) zukommen zu lassen. Die Bereitstellung eines Screencast bei der Einreichung ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme, kann jedoch im Einreichungsformular eingefügt werden. Wird ein Screencast in der Einreichung bereitgestellt, wird dieser in der ersten Online-Jurierung nicht zur Bewertung herangezogen und ist für die Jury auch nicht einsehbar: der Fokus lieg auf der Idee und der Umsetzung der Arbeit. Die Freigabe zur Sichtung der Screencast-Links erfolgt am Jurytag.
- Der Nachweis des Eingangs der Einreichung obliegt dem Absender. Die eingereichten Arbeiten verbleiben zu Dokumentationszwecken bei den Veranstaltern – dieser Verwendung der Beiträge stimmt der Einreicher zu.
- Der Einreicher akzeptiert und bestätigt mit Teilnahme am DMMA OnlineStar die Einhaltung der Teilnahmebedingungen. Nur wettbewerbskonforme Einreichungen nehmen an der Bewertung teil.
Die Ausschlusskriterien:
- Bereits 2011 beim DMMA OnlineStar eingereichte Arbeiten können nicht mehr eingereicht werden.
- Beiträge, die religiöse Gefühle sowie einzelne Moralvorstellungen oder das Urheberrecht verletzen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
- Einreichungen, auf die Juroren nicht zugreifen können (Server-Ausfallzeit, falsche Passwörter, defekte Links etc.), können nicht in Betracht gezogen werden. Der Einreicher trägt hierfür die Verantwortung; die Haftung oder Prüfung obliegt nicht den Veranstaltern.
