Dein Weg zum DMMA OnlineStar - Teilnahmebedingungen
Wir den Einreichungsprozess noch einmal vereinfacht. Screencasts sind keine Voraussetzung mehr für die Teilnahme.
Teilnahmebedingungen:
- Die Beiträge müssen im Rahmen digitaler Internet-Kommunikation entstanden sein.
- Alle Einreichungen müssen für einen Kunden oder als Eigenwerbung realisiert worden sein.
- Der Auftraggeber/Kunde muss mit der Teilnahme am Wettbewerb einverstanden sein.
- Alle angegebenen Inhalte müssen zur eingereichten Arbeit/Kampagne gehören. Mehrere Kampagnen müssen einzeln angemeldet werden.
- Keine doppelten Einreichungen. Wenn eine Einreichung von mehreren Agenturen erstellt worden ist, kann keine getrennte, beziehungsweise doppelte Einreichung erfolgen. Eine gemeinsame Einreichung mit Nennung der Partneragentur(en) kann im Anmeldeformular angegeben werden.
- Integrierte Kampagnen müssen den Juroren in ihren einzelnen Bestandteilen online Ansicht bereitgestellt werden. Die konzeptionellen Zusammenhänge und der Ablauf der Anwendung muss vollständig dargestellt werden. Eine Beschreibung reicht in nicht aus. Die Dokumentation durch Screenshots oder einen Screencast ist möglich. Die klassischen Elemente der integrierten Kampagne müssen digital aufbereitet werden – physische Einreichungen sind nicht zulässig.
- Der Einreicher muss die Kampagnen auf dem eigenen Webserver bereitstellen und die entsprechende URL und gegebenenfalls die benötigten Zugangsdaten (Benutzername, Passwörter) als auch zur Sichtung benötigte Plugins im Bewerbungsformular eintragen. Eine Bereitstellung von außergewöhnlichem technischen Zubehör trägt der Einreicher.
- Die eingereichten Arbeiten müssen unter der angegebene URL (Pflichtfeld) durchgängig ab dem Tag der Einreichung bis zum 28.10.2013 abrufbar sein und in ihrer geschalteten Umgebung (speziell bei Banner-Kampagnen) dargestellt werden. Die veröffentlichte Kampagne ist mit Screenshots (Dateiformat: .jpg, 1024×768 px, mindestens 3 Screenshots) zu belegen.
- Jeder Einreicher, trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Einreichung/en vollständig und rechtzeitig online eingetragen ist/sind und die Jurymitglieder sich diese online ansehen können, um sie zu bewerten.
- Die Fachjury bewertet nur vollständig ausgefüllte Einreichungen. Die Entscheidung der Jury ist bindend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Einsendeschluss und wird Ihnen postalisch an die vom Einreicher genannte Rechnungsadresse versendet.
- Der DMMA OnlineStar behält sich vor, ohne Rücksprache mit dem Einreicher eine Kategorienänderung der jeweiligen Kampagne vorzunehmen. Integrierte digitale Kampagnen können auch in ihren digitalen Bestandteilen in den einzelnen Kategorien eingereicht werden.
- Der Einreicher erklärt sich mit der Teilnahme am Wettbewerb damit einverstanden, dass die eingereichten Arbeiten durch den Veranstalter und im Rahmen der Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung (Shortlist und Gewinner) in gedruckter, elektronischer oder sonstiger Form veröffentlicht werden dürfen. Der Einreicher erklärt sich einverstanden, dass gegebenenfalls alle auf der Shortlist nominierten Arbeiten per Screencast publiziert werden und räumt dem Veranstalter hierzu die erforderlichen Nutzungsrechte ein.
- Im Falle einer DMMA OnlineStar-Auszeichnung mit audiovisuellen Bestandteilen verpflichtet sich der Einreicher, jegliche aus der Veröffentlichung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung entstehenden GEMA-Gebühren zu tragen oder GEMA-freie Musik zu verwenden.
- Der Einreicher erklärt sich bereit, in jedem Fall den Projektverantwortlichen zur Preisverleihung zu entsenden.
- Der Einreicher erkennt mit seiner Zustimmung (durch die Aktivierung der Option Box im Rahmen des Upload und durch das Speichern der eingereichten Arbeit) die Teilnahmebedingungen an und bestätigt gleichzeitig die Richtigkeit seiner Angaben. Die Veranstalter tragen keine Haftung für fehlerhafte beziehungsweise nicht lauffähige Einreichungen. Nur wettbewerbskonforme Einreichungen nehmen an der Bewertung teil.
- Der Einreicher erklärt sich bereit, im Falle einer Prämierung einen maximal 30-sekündigen Screencast der nominierten Arbeit (Datenformate siehe Einreichungsformular) zukommen zu lassen. Die Bereitstellung eines Screencast bei der Einreichung ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme, kann jedoch im Einreichungsformular eingefügt werden. Wird ein Screencast in der Einreichung bereitgestellt, wird dieser in der ersten Online-Jurierung nicht zur Bewertung herangezogen und ist für die Jury auch nicht einsehbar: der Fokus lieg auf der Idee und der Umsetzung der Arbeit. Die Freigabe zur Sichtung der Screencast-Links erfolgt am Jurytag.
Der Nachweis des Eingangs der Einreichung obliegt dem Absender. Die eingereichten Arbeiten verbleiben zu Dokumentationszwecken bei den Veranstaltern – dieser Verwendung der Beiträge stimmt der Einreicher zu.
Die Ausschlusskriterien:
- Bereits 2012 beim DMMA OnlineStar eingereichte Arbeiten können nicht mehr eingereicht werden.
- Beiträge, die religiöse Gefühle sowie einzelne Moralvorstellungen oder das Urheberrecht verletzen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
- Einreichungen, auf die Juroren nicht zugreifen können (Server-Ausfallzeit, falsche Passwörter, defekte Links etc.), können nicht in Betracht gezogen werden. Der Einreicher trägt hierfür die Verantwortung; die Haftung oder Prüfung obliegt nicht den Veranstaltern.
